Ausfuhrgenehmigung
Die Ausfuhr von Kunstobjekten wird in Österreich durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 116/2009 sowie das österreichische Bundesdenkmalamt geregelt. Der letztere entscheidet über die Ausfuhr nationaler Kulturgüter oder den Verbleib österreichischer beweglicher Denkmäler.
Wir klären ab, ob Ihr Kunstobjekt ausfuhrfähig ist, und kümmern uns um die gesamte Ausfuhrabwicklung.
CITES Genehmigung
Als internationales Artenschutzübereinkommen regelt CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) den Handel und somit die Ein- und Ausfuhr geschützter Tiere und Pflanzen sowie Objekte, die aus Bestandteilen von gefährdeten Arten gefertigt sind. In Österreich sind noch weitere Behörden, wie z.B. das Bundesministerium für Klimaschutz, in der Umsetzung von CITES beteiligt.
Wir übernehmen Einholung notwendiger Dokumente und zeitgerechte Antragstellung.
Beratung
Unser jahrelanges Know-how in der Zollabfertigung ermöglicht umfassenden und effektiven Service in der Transportabwicklung. Davon profitieren auch unsere Geschäftspartner und Kunden.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zum Thema Zollabwicklung. Bei Bedarf bieten wir auch eigene Schulungen an und teilen unser Fachwissen mit Ihnen.
Rechtliches
BOPart Kunsttransporte e.U.
Öffnungszeiten
Mo-Do: 09.30 – 15.30 Uhr
Fr: 09.30 – 14.00 Uhr